Ist Cards Against Humanity markenrechtlich geschützt?

Einleitung: Was ist Cards Against Humanity?

Als begeisterter Spielefan habe ich mich schon oft gefragt, ob das beliebte Partyspiel "Cards Against Humanity" eigentlich markenrechtlich geschützt ist. In diesem Artikel möchte ich diese Frage klären und Ihnen zeigen, welche Auswirkungen das auf Nachahmer haben könnte. Cards Against Humanity ist ein Kartenspiel, bei dem die Spieler versuchen, möglichst witzige oder provokante Kombinationen aus vorgegebenen Begriffen zu bilden. Dabei sind der Kreativität und dem schwarzen Humor keine Grenzen gesetzt. Doch wie sieht es rechtlich aus? Darf man das Spielprinzip einfach kopieren oder gibt es hier markenrechtliche Hürden?

Markenrecht: Was bedeutet das eigentlich?

Bevor wir uns der Frage widmen, ob Cards Against Humanity markenrechtlich geschützt ist, sollten wir zunächst klären, was das Markenrecht überhaupt ist. Das Markenrecht ist ein Teilgebiet des gewerblichen Rechtsschutzes und dient dazu, die Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens zu schützen. Eine Marke kann beispielsweise ein Name, ein Logo oder ein bestimmter Schriftzug sein. Durch die Eintragung einer Marke erhält der Inhaber das ausschließliche Recht, die Marke für bestimmte Waren oder Dienstleistungen zu nutzen und Dritte von der Nutzung auszuschließen.

Die Markenanmeldung von Cards Against Humanity

Nach meinen Recherchen kann ich bestätigen, dass Cards Against Humanity tatsächlich als Marke eingetragen ist. Die Marke wurde im Jahr 2011 in den USA angemeldet und ist seitdem dort geschützt. In Europa wurde die Marke im Jahr 2014 eingetragen. Das bedeutet, dass der Name "Cards Against Humanity" sowie das zugehörige Logo markenrechtlich geschützt sind und nicht ohne Weiteres von anderen Unternehmen oder Privatpersonen verwendet werden dürfen.

Das Spielprinzip und der Schutz durch das Urheberrecht

Neben dem Markenrecht gibt es auch das Urheberrecht, welches den Schutz von geistigem Eigentum wie zum Beispiel literarischen Werken, Musik oder auch Spielen regelt. Hier stellt sich die Frage, ob das Spielprinzip von Cards Against Humanity ebenfalls urheberrechtlich geschützt ist. Grundsätzlich können Spielregeln und Spielprinzipien nicht durch das Urheberrecht geschützt werden, da sie als Ideen gelten und Ideen nach dem Urheberrecht nicht schutzfähig sind. Allerdings kann der konkrete Ausdruck dieser Ideen, beispielsweise in Form von Spielanleitungen oder Texten auf den Spielkarten, urheberrechtlich geschützt sein.

Nachahmer und mögliche rechtliche Konsequenzen

Da der Name und das Logo von Cards Against Humanity markenrechtlich geschützt sind, dürfen Nachahmer diese nicht ohne Erlaubnis verwenden. Das bedeutet jedoch nicht, dass das Spielprinzip grundsätzlich nicht kopiert werden darf. Solange der Name und das Logo nicht verwendet werden und auch keine urheberrechtlich geschützten Texte oder Spielanleitungen übernommen werden, wäre eine Kopie des Spielprinzips grundsätzlich zulässig. Dennoch gibt es immer wieder Fälle, in denen Nachahmer versuchen, von der Beliebtheit von Cards Against Humanity zu profitieren und dabei marken- oder urheberrechtliche Grenzen überschreiten. In solchen Fällen können rechtliche Schritte seitens des Rechteinhabers eingeleitet werden, die zu Unterlassungsansprüchen oder Schadenersatzforderungen führen können.

Fazit: Ist Cards Against Humanity markenrechtlich geschützt?

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass Cards Against Humanity sowohl marken- als auch urheberrechtlich geschützt ist. Der Name und das Logo des Spiels sind als Marke eingetragen und dürfen ohne Erlaubnis nicht verwendet werden. Das Spielprinzip selbst ist zwar nicht urheberrechtlich geschützt, allerdings sind der konkrete Ausdruck und die Texte auf den Spielkarten urheberrechtlich geschützt. Nachahmer müssen daher darauf achten, keine marken- oder urheberrechtlichen Rechte zu verletzen, wenn sie ein ähnliches Spiel auf den Markt bringen möchten.

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